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EWG 881/92
Eine Neu- und Zusammenfassung der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 ist die
VERORDNUNG (EG) Nr. 1072/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Oktober 2009 (ohne Gewähr)
über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs;
sie gilt ab dem 4. Dezember 2011.
Es wurde eine Fahrerbescheinigung eingeführt die ...
1.
der Verkehrsunternehmer, Inhaber einer Gemeinschaftslizenz,
in seinen Geschäftsräumen aufzubewahren hat und
2.
der sie dem darin genannten Fahrer (Kopie) zur Verfügung stellt
3.
von der zuständigen Behörde (z.B. Verkehrsämter, Landratsämter)
des Niederlassungsmitgliedstaats des Verkehrsunternehmens
auf Antrag des Inhabers der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt wird.
Diese Fahrerbescheinigung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
muss in Pantone rosa, im Format DIN A4, aus Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr sein.
Sie muss eine Unterschrift, eine Seriennummer
sowie das Dienstsiegel der ausstellenden Behörde haben;
durch die Sicherheitsmerkmale am besten
fühlbar erzeugt mit einem Trockenprägestempel;
die das Papier trocken hochprägen.
Hier finden Sie kräftige Trockenprägepressen - und leichtere Papierprägegeräte.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist das Herstellen von Farbdruckstempeln als Dienstsiegel ohne Berechtigung möglich (lt. bvdm, Berlin).
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