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Stempelcity
Marktplatz 8
75175 Pforzheim

Tel.: +49 7231 31 16 23
Fax: +49 7231 31 16 31
info@stempelcity.de
 
 

AGB

Online-AGB der Stempelcity - Weeber GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Druck- und Medien-Industrie /-Handwerk, Stand 11.Juni 2010 1/3

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.

(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der Stempelcity by Weeber GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftragnehmer).

§ 2 Anmeldung
(1) Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(2) Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.

§ 3 Vertragsschluss
Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Stempelcity ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die automatisch per EMail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

§ 4 Lieferung; Versand
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

§ 5 Preise; Versandkosten
(1) Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzlichen Umsatzsteuern. Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt und werden vom Auftragnehmer auf der Rechnung ausgewiesen.

(2) Fallen, wie z. B. beim Versand in Länder außerhalb der EU, Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Zahlung
(1) Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss (§ 3) zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.

§ 8 WIDERRUFSRECHT
DER AUFTRAGGEBER, DER VERBRAUCHER IST, HAT EIN WIDERRUFSRECHT, ES SEI DENN, ES SIND WAREN ZU LIEFERN, - DIE NACH SPEZIFIKATION DES AUFTRAGGEBERS ANGEFERTIGT ODER AUF DESSEN PERSÖNLICHE BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND, - DIE AUF GRUND IHER BESCHAFFENHEIT FÜR DIE RÜCKSENDUNG UNGEEIGNET SIND, SCHNELL VERDERBEN KÖNNEN ODER DEREN VERFALLDATUM ÜBERSCHRITTEN WÜRDE. EIN WIDERRUFSRECHT BESTEHT AUCH DANN NICHT, WENN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND ILLUSTRIERTE ZU LIEFERN SIND. IM FALL DES WIDERRUFS HAT DER AUFTRAGGEBER DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT. DAS GILT AUCH, WENN DER AUFTRAGGEBER BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HAT. ANDERNFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR DEN AUFTRAGGEBER KOSTENFREI. WEGEN DER VORAUSSETZUNGEN UND RECHTSFOLGEN DES WIDERRUFSRECHTS WIRD AUF DIE WIDERRUFSBELEHRUNG IM ANHANG I VERWIESEN.

§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Beanstandungen/Gewährleistungen
(1) Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten vorbehaltlich des § 11 die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(2) Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(3) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet
- für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

(2) Der Auftragnehmer haftet ferner
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet schließlich
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

§ 12 Verjährung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 11 Abs. 1 bis 3. § 11 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche unterliegen dergesetzlichen Verjährung.

(2) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Datenherausgabe; Archivierung
(1) Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2 oder äußert den ausdrücklichen Wunsch zur Rücksendung. Die Kosten der Rücksendung trägt in dem Fall der Auftraggeber.

(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

§ 15 Datenschutz
(1) Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden - etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse - ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.

§ 16 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers in Pforzheim. Zuständig ist das Gericht am Firmensitz des Auftragnehmers auch, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.

---- Anhang I ----
Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung
Soweit Sie auf unserer Homepage Waren bestellen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.

(3) Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Der Zugang Ihrer Bestellung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Im Falle der Annahme ihres Angebots versenden wir an Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.

(4) Etwaige Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.

(5) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern. Nicht enthalten sind die von Ihnen zu tragenden Versandkosten, die jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Ausführliche Informationen enthält § 5 der AGB.

(6) Der Kaufpreis / die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt nach Ihrer Wahl mittels Vorauskasse, Nachnahme, in besonderen Fällen auf rechnung.

(7) Für den Fall, dass Sie Verbraucher sind, haben Sie ein Widerrufsrecht:
WIDERRUFSBELEHRUNG / WIDERRUFSRECHT
SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 14 TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXT-FORM (Z. B. BRIEF, FAX, E-MAIL) ODER - WENN IHNEN DIE SACHE VOR FRISTABLAUF ÜBERLASSEN WIRD - DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT NACH ERHALT DIESER BELEHRUNG IN TEXTFORM, JEDOCH NICHT VOR EINGANG DER WARE BEIM EMPFÄNGER (BEI DER WIEDERKEHRENDEN LIEFERUNG GLEICHARTIGER WAREN NICHT VOR EINGANG DER ERSTEN TEILLIEFERUNG) UND AUCH NICHT VOR ERFÜLLUNG UNSERER INFORMATIONSPFLICHTEN GEMÄß ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND 2 EGBGB SOWIE UNSERER PFLICHTEN GEMÄß § 312E ABS. 1 SATZ 1 BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 3 EGBGB. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS ODER DER SACHE. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN: - PER BRIEF: Stempelcity by Weeber GmbH & Co. KG, Postfach 10 19 68, 75119 Pforzheim, DEUTSCHLAND - PER MAIL: info@stempelcity.de - PER FAX: +49 (0) 7231 31 16 - 31 DAS WIDERRUFSRECHT BESTEHT NICHT, WENN DER AUFTRAGNEHMER WAREN ZU LIEFERN HAT, DIE NACH - SPEZIFIKATION DES AUFTRAGGEBERS ANGEFERTIGT ODER - AUF DESSEN PERSÖNLICHE BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND ODER WAREN ZU LIEFERN SIND, DIE AUF GRUND IHER BESCHAFFENHEIT FÜR DIE RÜCKSENDUNG UNGEEIGNET SIND, SCHNELL VERDERBEN KÖNNEN ODER DEREN VERFALLDATUM ÜBERSCHRITTEN WÜRDE. EIN WIDERRUFSRECHT BESTEHT AUCH DANN NICHT, WENN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND ILLUSTRIERTE ZU LIEFERN SIND. WIDERRUFSFOLGEN IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN. BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN GILT DIES NICHT, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIEßLICH AUF DEREN PRÜFUNG - WIE SIE IHNEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE - ZURÜCKZUFÜHREN IST. IM ÜBRIGEN KÖNNEN SIE DIE PFLICHT ZUM WERTERSATZ FÜR EINE DURCH DIE BESTIMMUNGSGEMÄßE INGEBRAUCHNAHME DER SACHE ENTSTANDENE VERSCHLECHTERUNG VERMEIDEN, INDEM SIE DIE SACHE NICHT WIE IHR EIGENTUM IN GEBRAUCH NEHMEN UND ALLES UNTERLASSEN, WAS DEREN WERT BEEINTRÄCHTIGT. PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN SIND AUF UNSERE GEFAHR ZURÜCKZUSENDEN. SIE HABEN DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN SIE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HABEN. ANDERNFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR SIE KOSTENFREI. NICHT PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN WERDEN BEI IHNEN ABGEHOLT. VERPFLICHTUNGEN ZUR ERSTATTUNG VON ZAHLUNGEN MÜSSEN INNERHALB VON 30 TAGEN ERFÜLLT WERDEN. DIE FRIST BEGINNT FÜR SIE MIT DER ABSENDUNG IHRER WIDERRUFSERKLÄRUNG ODER DER SACHE, FÜR UNS MIT DEREN EMPFANG.

(8) Die für die Abwicklung des Vertrags zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert und sind für Sie jederzeit zugänglich. Insoweit verweisen wir auf die Regelung des Datenschutzes in unseren AGB.

(9) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB, im Anhang II.

---- Anhang II ----

I. Geltungsbereich / Vertragsschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung und Übernahme angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

4. Entgeltsminderungen nur nach vorher abgesprochenen Zahlungs-/Kond.-Vereinbarungen.

III. Zahlung
1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen wie ausgewiesen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt, abweichend nur bei Berechnung von Lieferscheinen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff, II (”Preise”) zu zahlen. Mit Ablauf der Frist kommt der Auftraggeber in Verzug.

IV. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn der Verzug vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweistlast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetztung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauchlichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der bestellten Auflage können bei typischen Mengenprodukten (z.B. Drucksachen, Typenschildchen, Aufkleber, Displays) nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VII. Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprche des Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

2. Dieser Haftungsauschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentliche Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren in einem Jahr beginnend der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

VIII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

IX. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten bei typischer Individualfertigung (jedoch keine Datenträger) werden über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen 5 Jahre archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen.

X. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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