stempel city Stempelcity, SVHC, Substance of Very High Concern, besonders besorgniserregende Stoffe
Stempelcity, SVHC, Substance of Very High Concern, besonders besorgniserregende Stoffe
       
 
 
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SVHC - Substance of Very High Concern

Warnschild gesundheitsschädlich
     

SVHC bedeutet Substance of Very High Concern;
auf deutsch: Besonders besorgniserregende Stoffe.

Für diese Stoffe ist eine Zulassung nach REACH vorgesehen.

Kriterien für Stoffe, die mit besorgniserregenden Eigenschaften in eine so genannte Kandidatenliste aufgenommen werden können, sind in Artikel 57 der REACH-Verordnung beschrieben. Dazu gehören:

• Stoffe, die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als krebserzeugend oder
erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1 oder 2
einzustufen sind (CMR-Stoffe),

• Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung
persistent und bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT-Stoffe),

• Stoffe, die nach den Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung
sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind (vPvB-Stoffe),

• Stoffe, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwer-
wiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt
haben, die aber nicht den oben genannten Gruppen zugeordnet werden
können - z.B. endokrin wirksame Stoffe.

Wir produzieren ausschliefllich Erzeugnisse und sind selbst kein Hersteller von chemischen Produkten. Als nachgeschaltete Anwender im Sinne der REACH-Verordnung beziehen wir unsere Materialien und Hilfsstoffe, die wir für die Herstellung von Druckerzeugnissen verwenden, ausschliefllich von Lieferanten aus EU-Mitgliedsstaaten.

Die EU-Lieferanten sind verpflichtet, nach Artikel 33 der REACH-Verordnung uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den uns gelieferten Produkten SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent enthalten sind. Wir, als Anwender, unterliegen der gleichen Pflicht, sie ebenso zu unterrichten, wenn uns unsere Lieferanten über SVHC-Stoffe in den gelieferten Produktionshilfsstoffen benachrichtigen.

Schon im eigenen Interesse nach einer hohen Produktsicherheit und dem Schutz von Mitarbeitern gehen wir mit den Pflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung verantwortlich um. Gerade hinsichtlich SVHC-Stoffen stehen wir mit unseren Lieferanten in engem Kontakt. Derzeit liegen uns keine Angaben über SVHC-Inhalte über 0,1 Massenprozent in den Produktionshilfsstoffen und damit in unseren Druckerzeugnissen vor. Unter anderen setzen wir nur Druckfarben von solchen Herstellern ein, die sich zur Einhaltung der Rohstoffausschlussliste des europäischen Druckfarbenverbandes, der EuPIA, verpflichtet haben. Die Rohstoffausschlussliste grenzt alle die von der EU gelisteten SVHC-Stoffe aus. Aus heutiger Sicht und nach Auskünften unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Erzeugnissen SVHC-Stoffe jemals verwendet werden dürften.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


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