Das ist die Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
vom 9. März 1962 (BGBl. I S. 164)
zuletzt geändert durch das Wirtschaftsprüfungs-Reformgesetz
vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446).
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