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Stempelcity
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Kostenrechtsmodernisierungsgesetz Kostenberechnung Notare
Zum 1. August 2013 tritt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz,
2. KostRMoG, in Kraft;
das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zum 1.1.2014.
Das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz,
mit einer linearen und strukturellen Anpassung der Vergütung für
- Rechtsanwältinnen und
- Rechtsanwälte,
sieht die Ablösung der Kostenordnung, KostO,
durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz,
GNotKG, vor,
sowie die Anhebung der Vergütung, RVG-Gebühren, für
- Sachverständige,
- Dolmetscherinnen und Dolmetscher,
- Übersetzerinnen und Übersetzer
und der Entschädigungen von
- ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern,
- Zeuginnen und Zeugen vor.
Eine Erhöhung der Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren geht einher.
Eine schnelle und preiswerte Möglichkeit die
- Pflichtangaben nach § 19 GNotKG für eine
- Kostenberechnung aufzustellen
sind unsere standardisierten Stempel.
Mit einem Klick gelangen Sie direkt zum Kostenberechnungs-Stempel.
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