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Stempelcity
Marktplatz 8
75175 Pforzheim

Tel.: +49 7231 31 16 23
Fax: +49 7231 31 16 31
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Buchungsstempel

Gebucht-Stempel
     

Buchungsstempel sind Stempel für den Gebrauch in Buchhaltungen, z.B. mit Angaben für Kontierungen, Rechnungsregulierungen etc.
( siehe Kontierungsstempel ).

Hier geht es zu den Buchungsstempel / Kontierungstempel in unserem Shop.

Generell sind - Holzstempel,
selbstfärbende Profi-Stempel , auch mit Datum,
einfachere Printy ohne und mit Datum,
und elektrische Stempelapparate - als Buchungsstempel / Kontierungsstempel einsetzbar.

Text und Größe bestimmen Sie - hier einige Praxisbeispiele zur Auswahl.

Sie können uns Ihre Wünsche nennen, im Kontaktformular, und wir senden Ihnen Lösungsvorschläge.

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.

Zweckmäßig ist eine Differenzierung des Oberbegriffs „Buchführung“ in die
* Finanzbuchführung, aus der ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) entwickelt wird und
* die Betriebsbuchführung, die der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Preiskalkulation) dient.

Die Buchführung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Dieses enthält außer der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung (Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben).

Als Synonym für „Buchführung“ wird oft auch Buchhaltung verwendet. Das ist nicht immer zweckmäßig, da
* in Gesetzen zumeist der Begriff „Buchführung“ verwendet wird,
* in der Praxis häufig unter „Buchhaltung“ nur die Organisationseinheit eines Unternehmens verstanden wird, in der die Buchführung durchgeführt wird.

Der vorliegende Artikel erläutert die Finanzbuchführung und speziell die Methodik der doppelten Buchführung. Dies ist die in der Privatwirtschaft allgemein übliche, für Kaufleute auch gesetzlich vorgeschriebene Methode, ordnungsgemäß Bücher zu führen. Nur bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende können ihre Geschäfte nach der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung abrechnen. In der öffentlichen Verwaltung findet seit dem Ende des 20. Jahrhunderts eine Ergänzung der Kameralistik um Elemente der in diesem Bereich Doppik genannten Methode der doppelten Buchführung statt.


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