stempel city Stempelcity, Dienstsiegel mit Bundeswappen und Landeswappen Baden-Württemberg
Stempelcity, Dienstsiegel mit Bundeswappen und Landeswappen Baden-Württemberg
       
 
 
Stempelcity
Marktplatz 8
75175 Pforzheim

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Fax: +49 7231 31 16 31
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Dienstsiegel mit Bundeswappen und Landeswappen Baden-Württemberg

Dienstsiegel als Holzstempel
     
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Gestaltung, Verwendung und Sicherung von Dienstsiegeln (VwV Dienstsiegel) vom 28. Oktober 2016 -Az.: 1-0140.2/175-
     

Ein Dienstsiegel ist ein von einer Behörde, einem Gericht, einem Notar, einem Gerichtsvollzieher oder einer anderen dazu berechtigten Stelle geführtes Siegel, welches in erster Linie zur Kennzeichnung und zum Verschluss einer Sache oder auf amtlichen Urkunden zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des unterzeichnenden oder beglaubigenden Beamten angebracht wird.
Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines Dienstsiegels ist in Deutschland als Siegelbruch nach § 136 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.
Unser Unternehmen erhielt am 29. September 1954 unter Aktenzeichen 4243 B vom Staatsministerium Baden-Württemberg die Berechtigung zur Herstellung von Farbdruckstempeln für die staatlichen Behörden, Dienststellen und staatlichen Betriebe des Landes Baden-Württemberg; hier die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Gestaltung, Verwendung und Sicherung von Dienstsiegeln (VwV Dienstsiegel) vom 28. Oktober 2016 -Az.: 1-0140.2/175-

Seit dem 09.03.1967, wegen Umfirmierung neu datiert auf den 29.09.2005, haben wir unter Aktenzeichen II B 4 - 4.2 vom Bundesverwaltungsamt in Köln die
Erlaubnis zur Herstellung des kleinen Bundessiegels in Form von
Prägesiegeln und Farbdruckstempel für
alle Bundesbehörden sowie für die zur Führung des kleinen Bundessiegels berechtigten Stellen.

In unserem Shop gibt es verschiedene Stempel-Varianten für Dienstsiegel:


Ein Farbdrucksiegel / Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die Kennzeichnung des Ausstellers über dessen Authentizität.

Historie
Während Dienstsiegel zunächst nur dazu dienten, Schriftstücke als Konvolut zusammenzuhalten, diente es später auch als Bestätigung für eine Aussage und vor allem für die Echtheit eines Dokumentes (Beurkundung, Beglaubigung) – vgl. dazu auch § 415 ZPO. Anfänglich waren Dienstsiegel auch mit eingearbeiteten Bändseln versehen. Dienstsiegel haben eine sehr lange Geschichte. Sie wurden zunächst in der Antike von Herrschern und im Laufe der Zeit von den Amtskirchen verwendet, bis sich (zusätzlich) ein eigener Behördenapparat herauskristallisierte.
Arten
Häufigste Formen sind Dienstsiegel als Prägesiegel oder als Stempelabdrucke. Dienstsiegel bilden immer ein Symbol – meistens Hoheitszeichen (Amtliches Wappen) – ab:

Bundesbehörden führen das Bundeswappen,
Landesbehörden führen ihre Landeswappen (z. B. Notare), Kommunalbehörden ihre kommunalen Wappen,
Amtskirchen führen ihre kirchlichen Wappen.
Siegelstempel enthalten eine Zahl oder ein anderes Beizeichen (Buchstabe, Strich, Punkt, Motivaussparung), welches der Identifikation des Stempels dient.

Da in einer Dienststelle meist mehrere Siegelstempel mit dem gleichen Abdruck (eben dem Dienstsiegel der Behörde) vorhanden sind, wird jeder einzelne Siegelstempel mit einem individuellen Unterscheidungszeichen versehen. In der Regel ist dies eine Nummer. Damit kann nachvollzogen werden, wer hier gesiegelt hat, und dadurch Missbrauch verhindert. Bei Verlust wird dann nur dieser Siegelstempel für ungültig erklärt.

Auf vielen Banknoten der Welt befinden sich Dienstsiegel als Ausdruck deren Authentizität (und somit Gültigkeit als Zahlungsmittel); der Euro trägt jedoch kein Dienstsiegel, sondern die Europaflagge. Fast jedes amtliche Schriftstück mit Außenwirkung wie Korrespondenzen, Ausweise, Bescheinigungen, Urkunden, Vertragswerke usw. enthalten ein Dienstsiegel.

Die Dienstsiegel sagen in manchen Fällen auch etwas über den Zustand einer Besitzübereignung aus, und zwar die Richtigkeit einer Übereignung; Beispiele hierfür sind die Siegelmarke der Polizei oder das Pfandsiegel der Justiz.

Bei manchen mehrseitigen (notariellen) Urkunden oder Vertragswerken dient das Dienstsiegel auch dazu, ein Gefüge von mehreren Seiten dauerhaft miteinander zu verbinden (damit Missbrauch verhindert wird). Hierbei wird die linke obere Ecke aller Blätter eines Gehefts gefächert, umgeknickt und auf der Rückseite gesiegelt. Viele Bescheide tragen heute ein digitalisiertes Dienstsiegel.

Das wohl bekannteste Dienstsiegel ist das Pfandsiegel – umgangssprachlich „Kuckuck“ genannt – (nach dem in Preußen darauf abgebildeten Adler, der als Kuckuck verballhornt wird). Eine weitere bekannte Siegelung ist die Steuerbanderole bei Tabakwaren mit den Bundesadler. Diese Beispiele geben die Funktion eines Dienstsiegels als Verschluss wieder.

Formen
Es gibt grundsätzlich fünf verschiedene Formen von Dienstsiegeln:

•Plattenabdruck
- als Stempelabdruck mit aufgebrachter Stempelfarbe auf Papier, wobei der Rundstempel am Gebräuchlichsten (per Hand oder auch gedruckt)
- als farblose Prägung in Papier (Prägesiegel)
- in Wachs (Diplomatie, bedeutende Vertragswerke)

•Aufkleber (mit vielen Sollbruchstellen, damit es nicht unbefugt gelöst wird und wieder angebracht werden kann)

• Intarsien im Papier, zumeist in Form eines Hologramms oder Kinegramms (z. B. deutsche Aufenthaltstitel); historisch auch Metallkapseln

• gedruckt, z. B. bei Banknoten

Die meisten Dienstsiegel sind Stempelabdrücke. Geprägte Dienstsiegel sind heute nur bei besonders wichtigen Dokumenten üblich, z. B. Vertragswerke in der Diplomatie, Ernennungs- und Verleihungsurkunden oder notarielle Beglaubigungen.

Dienstsiegel in Stempelform sind zum Teil in zwei verschiedenen Größen existent: Als „kleines“ oder als „großes“ Dienstsiegel. Die kleinen Dienstsiegel werden meist auf Ausweisen angebracht, während die großen Dienstsiegel für sonstige Dokumente verwendet werden.

Das Aufbewahren
von nicht mehr genutzten Dienstsiegeln ist etwas heikel.
Sie könnten gestohlen werden und für Unfug oder Betrug verwendet werden.

Die Landesarchivdirektion Baden-Württemberg z.B. hat bis vor einigen Jahren alle Dienstsiegel gelistet.
Dort mussten sie an- und abgemeldet werden.
Dies ist entfallen.

Die Vernichtung von Dienstsiegeln
können Sie selbst durchführen, indem Sie
- eine Vernichtungserklärung schreiben
- 2 Zeugen benennen
- die zu vernichtenden Siegel auf die Erklärung stempeln
- unter Zeugen die Textplatten mit einer Schere bis zur Unkenntlichkeit zerschneiden
- Vernichtungserklärung unterschreiben, auch die Zeugen
- Erklärung aufbewahren.
Übrigens:
Die Beizeichen / dekorativen Zeichen in der Umschrift bedeuten die Nummern der Siegel (Kreis =0, Punkt =1 usw.).

stempelcity kann das Vernichten, mit Ausstellen einer Vernichtungserklärung,
gerne für Sie, gegen ein geringes Entgelt, übernehmen.


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